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   BGH, 16.07.2001 - NotZ 4/01   

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https://dejure.org/2001,9837
BGH, 16.07.2001 - NotZ 4/01 (https://dejure.org/2001,9837)
BGH, Entscheidung vom 16.07.2001 - NotZ 4/01 (https://dejure.org/2001,9837)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 2001 - NotZ 4/01 (https://dejure.org/2001,9837)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    FGG § 24 Abs. 3; ; BRAO § 42 Abs. 4; ; BNotO § 111 Abs. 4; ; BNotO § 6 Abs. 3; ; BNotO § 6 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AVNotO; BNotO § 6 Abs. 3
    Eignung eines Bewerbers um eine Notarstelle

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 56/92

    Auswahl unter mehreren Notarbewerbern; Begriff der persönlichen und fachlichen

    Auszug aus BGH, 16.07.2001 - NotZ 4/01
    Die Senatsverwaltung für Justiz des Landes Berlin hat mit den Regelungen in Abschnitt III der Allgemeinen Verfügung über Angelegenheiten der Notare vom 22. April 1996 (AVNot) in der heute gültigen Fassung im Rahmen des ihr zustehenden Beurteilungsspielraums von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die in § 6 Abs. 3 BNotO genannten Auswahlkriterien für die Besetzung von Notarstellen durch Erlaß einer norminterpretierenden Verwaltungsvorschrift zu konkretisieren (BGHZ 124, 327, 332 f.).
  • BGH, 22.03.1999 - NotZ 33/98

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Eignung für das Amt des Notars

    Auszug aus BGH, 16.07.2001 - NotZ 4/01
    Da bessere Leistungen des Antragstellers als die der Prüfungsentscheidung vom 11. Mai 1987 zugrunde gelegten nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nachgewiesen sind (vgl. zum Stichtagsprinzip: Sen.Beschl. v. 14. Juli 1997 - NotZ 48/96 sowie v. 22. März 1999 - NotZ 33/98, BGHR BNotO § 6 Eignung 11 u. 13 m.w.N.), verbleibt es bei der dortigen Bewertung mit 5, 35 Punkten.
  • BGH, 16.03.1998 - NotZ 27/97

    Berücksichtigung der Absolvierung eines Grundkurses als Regelnachweis für die

    Auszug aus BGH, 16.07.2001 - NotZ 4/01
    Die Einstufung der fachlichen Qualifikationsmerkmale von Mitbewerbern in eine benotete Rangskala ist ein sachgerechter Gesichtspunkt bei der Auswahlentscheidung; das Bewertungssystem des Antragsgegners, das dem gleichgelagerten Auswahlsystem der meisten Landesjustizverwaltungen in der Bundesrepublik entspricht, ist in sich ausgewogen und steht in Einklang mit § 6 Abs. 3 BNotO (vgl. Sen.Beschl. v. 16. März 1998 - NotZ 27/97, NJW-RR 1998, 1597, 1598 m.w.N.).
  • BGH, 14.07.1997 - NotZ 48/96

    Nachweis der fachlichen Eignung eines Notarbewerbers

    Auszug aus BGH, 16.07.2001 - NotZ 4/01
    Da bessere Leistungen des Antragstellers als die der Prüfungsentscheidung vom 11. Mai 1987 zugrunde gelegten nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nachgewiesen sind (vgl. zum Stichtagsprinzip: Sen.Beschl. v. 14. Juli 1997 - NotZ 48/96 sowie v. 22. März 1999 - NotZ 33/98, BGHR BNotO § 6 Eignung 11 u. 13 m.w.N.), verbleibt es bei der dortigen Bewertung mit 5, 35 Punkten.
  • BGH, 31.07.2000 - NotZ 3/00

    Auswahlkriterien bei Bestellung eines Notars

    Auszug aus BGH, 16.07.2001 - NotZ 4/01
    Eine Überprüfung oder gar Neubewertung einzelner Prüfungsleistungen der die Ausbildung abschließenden Staatsprüfung ist im Auswahlverfahren nach § 6 Abs. 3 Satz 1 BNotO nicht möglich (Sen.Beschl. v. 31. Juli 2000 - NotZ 3/00, NJW 2001, 758).
  • BGH, 14.04.1994 - NotZ 1/94

    Statthaftigkeit einer Beschwede an den BGH gegen Entscheidungen der

    Auszug aus BGH, 16.07.2001 - NotZ 4/01
    Die sofortige Beschwerde des Antragstellers ist dahin auszulegen, daß sie sich nur gegen die Zurückweisung seines Antrags auf gerichtliche Entscheidung richtet, weil sie nur insoweit gemäß § 111 Abs. 4 BNotO i.V.m. § 42 Abs. 4 BRAO zulässig ist; demgegenüber wäre eine Anfechtung der kammergerichtlichen Versagung einstweiligen Rechtschutzes gemäß § 24 Abs. 3 FGG unstatthaft (vgl. Sen.Beschl. v. 14. April 1994 - NotZ 1/94, BGHR BNotO § 11 Abs. 4 Satz 2 Anordnung, einstweilige 4 m.w.N. u. st. Rspr.).
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